AKTUELL
Mit den ab dem 19.10.20 durch den Bund verstärkten Massnahmen besteht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen eine Maskentragepflicht. In Empfangs- und Warteräumen ist für Klient*innen und Begleitpersonen das Tragen einer Maske nun obligatorisch. Im Behandlungszimmer kann auf das Tragen der Maske dann verzichtet werden, wenn der
verordnete Mindestabstand eingehalten werden kann. Mit der Bitte um
Verständnis.